Die OGS kostet in NRW so viel, wie die eigene Stadt oder Gemeinde in ihrer Beitragssatzung festlegt. Das Land setzt vor allem eine Obergrenze: Im Schuljahr 2026/27 dürfen Kommunen höchstens 242 Euro pro Kind und Monat verlangen. Die Höhe hängt vom Einkommen ab, und für Mittagessen und Ferienangebote können zusätzliche Beiträge anfallen.
Auch OGS-Teams brauchen dieses Wissen: Nach dem Erlass sollen Schulleitung, Schulträger und Jugendamt Eltern besonders förderungsbedürftiger Kinder auf Ermäßigung, Erlass oder Übernahme der Beiträge hinweisen.
Die Kommune entscheidet, das Land deckelt
Grundlage ist § 51 Absatz 5 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Danach können Schulträger oder Jugendamt für die OGS Beiträge von den Eltern erheben, und sie sollen die Beiträge sozial staffeln. Die Einzelheiten stehen deshalb in einer kommunalen Satzung: ob überhaupt gezahlt wird, ab welchem Einkommen und in welchen Stufen.
Die Obergrenze kommt vom Land. Der seit dem 1. August 2026 geltende gemeinsame OGS-Erlass legt in Nummer 8 fest, dass ein jährlicher Runderlass den Höchstbetrag bestimmt und dieser ab dem 1. August 2027 jedes Jahr um 3 Prozent steigt. Den aktuellen Wert nennt die Förderrichtlinie BASS 11-02 Nr. 19:
| Schuljahr | Höchstbetrag pro Kind und Monat |
|---|---|
| 2024/25 | 228 € |
| 2025/26 | 235 € |
| 2026/27 | 242 € |
Stand: Oktober 2026. Quelle: BASS 11-02 Nr. 19 und die Änderungserlasse vom 7. Mai 2025 und 26. Januar 2026.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der seit dem 1. August 2026 für Erstklässler gilt, ändert daran nichts. Laut FAQ des Schulministeriums kann die OGS weiterhin Elternbeiträge erheben. Den Umfang des Anspruchs erklärt der Artikel zum Rechtsanspruch ab 2026. Für Hortplätze gelten eigene Regeln, die Hortino im Artikel zu den Kosten eines Hortplatzes erklärt.
Beitragstabellen aus drei Kommunen
Die Unterschiede zeigen die Großstadt Köln und die beiden kleineren Städte Höxter und Olsberg. Alle drei staffeln nach dem Jahreseinkommen der Eltern, das jede Satzung selbst definiert. Im Kern ist es die Summe der positiven Einkünfte.
| Köln | Höxter | Olsberg | |
|---|---|---|---|
| Satzung gilt seit | 01.08.2025 | 01.08.2026 | 01.08.2026 |
| Einkommensstufen | 10 | 12 | 10 |
| Beitragsfrei bis | 24.542 € | 30.000 € | keine Nullstufe, ab 13 € |
| Bei 50.000 € Einkommen | 100 € | 75 € | 112 € |
| Höchster Beitrag | 234 € (über 160.000 €) | 240 € (über 125.000 €) | 197 € (über 109.000 €) |
| Geschwister | nur ein Kind zahlt | 2. Kind halb, weitere frei | 2. Kind halb, weitere frei |
Monatsbeiträge ohne Essen, Schuljahr 2026/27, Stand: Oktober 2026. Quellen: Satzungen von Köln, Höxter und Olsberg.
Dieselbe Familie mit 50.000 Euro Jahreseinkommen zahlt also je nach Wohnort 75, 100 oder 112 Euro im Monat. Die Gemeinde Schlangen kommt ganz ohne Stufen aus: Dort sind 3,2 Prozent des Einkommens oberhalb eines Freibetrags von 20.000 Euro fällig, verteilt auf zwölf Monate. Bei 50.000 Euro sind das 80 Euro im Monat, höchstens aber 242 Euro (Satzung vom 09.07.2026).
Ein Tipp für Eltern: Die eigene Satzung steht im Ortsrecht der Stadt oder Gemeinde. Einkommensnachweise sollten pünktlich eingehen. Wer sie nicht vorlegt, wird in allen drei Beispielstädten in die höchste Stufe eingruppiert.
Geschwister und Familien mit wenig Geld
Für Geschwister erlaubt § 51 Absatz 5 KiBiz Ermäßigungen, auch wenn das zweite Kind in einer Kita oder in der Kindertagespflege betreut wird. Pflicht ist das nicht. Köln verlangt nur für ein Kind einen Beitrag, und zwar für das mit dem höchsten. Höxter und Olsberg halbieren den Beitrag für das zweite Kind. Die Kosten für jüngere Geschwister bei einer Tagesmutter zeigt der Kostenüberblick zur Kindertagespflege bei KTP Digital.
Eine landesweite Beitragsfreiheit für niedrige Einkommen sieht der Erlass nicht vor. Nach Nummer 8.3 des Erlasses sollen Schulträger, Jugendamt und Schulleitung Eltern besonders förderungsbedürftiger Kinder aber auf eine Reduzierung, einen Erlass oder die Übernahme durch die wirtschaftliche Jugendhilfe nach § 90 SGB VIII hinweisen. Die Satzungen werden konkret: In Köln, Höxter und Olsberg zahlen Familien keinen OGS-Beitrag, solange sie Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Für die Koordination lohnt deshalb das frühe Gespräch, wenn Beiträge offen bleiben. Das Schulministerium hält bei Verstößen gegen die Zahlungspflicht sogar einen Ausschluss aus der OGS für denkbar, je nach Schwere der Pflichtverletzung.
Mittagessen und Ferien kommen dazu
Nach Nummer 8.4 des Erlasses dürfen für Mittagessen und Ferienangebote zusätzliche Beiträge erhoben werden. Olsberg schreibt ausdrücklich, dass der Elternbeitrag die Mittagsverpflegung nicht enthält. In Höxter ist das Mittagessen Pflicht und kostet extra. Organisation und Allergien beim Essen behandelt der Beitrag zum Mittagessen in der OGS.
Familien mit Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld können sich das gemeinsame Mittagessen über das Bildungs- und Teilhabepaket bezahlen lassen. Nach § 28 Absatz 6 SGB II werden die Kosten berücksichtigt, wenn das Essen in schulischer Verantwortung angeboten wird oder ein Kooperationsvertrag zwischen Schule und Tageseinrichtung es vorsieht. Satzung und Vertrag regeln auch, ob Ferienwochen im Monatsbeitrag stecken oder extra kosten, mehr dazu im Artikel zur Ferienbetreuung.
Der Beitrag in der Steuererklärung
Der OGS-Beitrag zählt zu den Kinderbetreuungskosten. Seit dem Steuerjahr 2025 sind nach § 10 Absatz 1 Nummer 5 EStG 80 Prozent der Kosten, höchstens 4.800 Euro je Kind und Jahr, als Sonderausgaben abziehbar. Bis 2024 waren es zwei Drittel und höchstens 4.000 Euro. Das Kind muss in der Regel jünger als 14 Jahre sein und im Haushalt leben. Gezahlt werden muss per Überweisung oder Lastschrift auf das Konto des Trägers oder der Stadt, Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.
Das Essensgeld gehört nicht dazu. Das BMF-Schreiben zu den Kinderbetreuungskosten vom 14. März 2012 nimmt Verpflegung, Nachhilfe und Kurse ausdrücklich aus. Rechnet die OGS diese Posten zusammen mit dem Beitrag ab, ist der Abzug nur möglich, wenn der Betrag aufgeschlüsselt ist.
Eingetragen wird alles in der Anlage Kind im Abschnitt „Kinderbetreuungskosten": Art der Betreuung, Name und Anschrift des Trägers, Zeitraum und der Jahresbetrag ohne Essen. Steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers werden dort gesondert angegeben, sie mindern den Abzug. Ein Beispiel: Bei 100 Euro im Monat kommen 1.200 Euro im Jahr zusammen, davon sind 960 Euro abziehbar. Beitragsbescheid und Kontoauszüge sollten Eltern aufheben, das Finanzamt kann sie anfordern.
Für Träger und Kommunen ist das ein einfacher Service: Eine Jahresbescheinigung mit getrennt ausgewiesenem Essensgeld erspart Eltern Rückfragen beim Finanzamt.
Am Ende bestimmt also die Postleitzahl den OGS-Beitrag mit. Wer die eigene Satzung kennt und den Bescheid aufhebt, zahlt nicht mehr als nötig und holt sich über die Steuer einen Teil zurück.
Häufige Fragen
Was kostet die OGS in NRW?
Das legt jede Kommune in ihrer Satzung fest. 2026/27 sind höchstens 242 Euro pro Kind und Monat erlaubt, je nach Einkommen auch weniger oder nichts. Essen und Ferien können extra kosten.
Wie hoch war der OGS-Höchstbeitrag in NRW 2025?
Im Schuljahr 2025/26 lag die Obergrenze bei 235 Euro im Monat, 2024/25 bei 228 Euro. Ab dem 1. August 2027 steigt sie jedes Jahr um 3 Prozent.
Wo trage ich die OGS-Kosten in der Steuererklärung ein?
In der Anlage Kind im Abschnitt Kinderbetreuungskosten, und zwar nur der Betreuungsbeitrag ohne Essensgeld.
Zahlen Geschwister den vollen OGS-Beitrag?
Das regelt die Satzung. Ermäßigungen sind erlaubt, auch bei Geschwistern in Kita oder Kindertagespflege. Köln verlangt nur für ein Kind einen Beitrag, Höxter und Olsberg halbieren ihn für das zweite.
Quellen:
- Gemeinsamer Runderlass „Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich" (BASS 12-63 Nr. 2), Nummer 8
- Förderrichtlinie OGS (BASS 11-02 Nr. 19), Nummer 5.5
- Kinderbildungsgesetz NRW, § 51 Absatz 5 (Fassung ab 01.08.2026)
- FAQ zum gemeinsamen OGS-Erlass, Schulministerium NRW
- Kinderbetreuungskosten, Finanzverwaltung NRW
- § 10 EStG und § 28 SGB II, gesetze-im-internet.de