Eine OGS-Anmeldung in NRW bindet für ein ganzes Schuljahr. Zum Ende des Schuljahres lässt sich der Platz abmelden, in manchen Kommunen schon mit einer Frist bis Ende April. Mitten im Schuljahr geht es in der Regel nur aus einem wichtigen Grund, etwa bei Umzug, Schulwechsel oder einer Änderung der Personensorge.
Die genauen Fristen regeln die Satzung der Stadt und der Betreuungsvertrag, der OGS-Erlass nennt keine. Hier folgen Beispiele aus drei Satzungen, ein Mustertext und eine Checkliste für Träger.
Die Anmeldung gilt ein Schuljahr
Der seit dem 1. August 2026 geltende gemeinsame OGS-Erlass ist in Nummer 1.2 eindeutig: Die Anmeldung zur OGS „bindet für die Dauer eines Schuljahres und verpflichtet in der Regel zur regelmäßigen und täglichen Teilnahme". Ein Platz lässt sich deshalb nicht wie ein Abo monatlich beenden.
Daran ändert auch der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung nichts. Laut FAQ des Schulministeriums gelten die bekannten Fristen weiter, und die Anmeldung bindet für ein Schuljahr.
Ein Tipp vorab: Geht es nur um einzelne Nachmittage, etwa für Sportverein, Musikschule oder Therapie, ist eine Kündigung vielleicht gar nicht nötig. Nach Nummer 5.5 des Erlasses stellen Schule, Träger und Kommune sicher, dass Kinder solche Termine wahrnehmen können, wobei die Teilnahme an der OGS dauerhaft und möglichst vollumfänglich bleiben soll. Eltern melden den Freistellungswunsch rechtzeitig an, bei festen Terminen möglichst vor Schuljahresbeginn. Wer über Freistellungen entscheidet, regelt die Kooperationsvereinbarung vor Ort.
Abmeldung zum Schuljahresende
Ob der Vertrag zum 31. Juli von selbst endet, regelt jede Kommune anders. In Wipperfürth verlängert sich die Anmeldung automatisch, wenn das Kind nicht bis zum 30. April schriftlich abgemeldet wird. In Olsberg endet der Vertrag nach der Satzung dagegen regelmäßig mit dem Schuljahr. Ein Blick in den Vertrag im Frühjahr erspart ein ungewolltes weiteres Beitragsjahr.
Abmeldung während des Schuljahres
Unterjährig erlauben die Satzungen eine Abmeldung nur aus bestimmten Gründen. Drei Beispiele, Stand Oktober 2026:
| Kommune | Frist | Anerkannte Gründe (Beispiele) |
|---|---|---|
| Duisburg | 4 Wochen zum 1. eines Monats | Änderung der Personensorge, Schulwechsel, Erkrankung des Kindes von mindestens vier Wochen |
| Höxter | 4 Wochen zum Monatsende, Entscheidung der Schule im Einzelfall | Schulwechsel, Umzug, nachvollziehbar begründete pädagogische oder familiäre Umstände |
| Wipperfürth | zum 1. eines Monats, Eingang 14 Tage vorher beim Schulträger | Wohnsitzwechsel, Schulwechsel, Arbeitslosigkeit, unvorhersehbarer Förder- und Betreuungsbedarf, Änderung der Personensorge |
Quellen: Satzungen von Duisburg (gültig seit 01.08.2025), Höxter (gültig seit 01.08.2026) und Wipperfürth (Lesefassung nach der IX. Änderungssatzung, in Kraft seit 01.08.2026).
Wipperfürth kennt eine Ausnahme: Ohne anerkannten Grund ist eine Abmeldung dort möglich, wenn der Platz im Folgemonat neu besetzt werden kann. Beim Beitrag gilt dort eine eigene Regel: Wer freiwillig vorzeitig austritt, zahlt bei einer Austrittserklärung bis zum 30. April bis zum Ende des laufenden Schuljahres. Nach dem 30. April läuft die Beitragspflicht bis zum Ende des folgenden Schuljahres weiter, falls der Platz nicht durch ein nachrückendes Kind besetzt werden kann. Eine Nachfrage bei der Koordination lohnt sich.
Wichtig für die Kosten: Der Beitrag läuft bis zum wirksamen Ende weiter, ein nicht genutzter Platz befreit nicht davon, so etwa die Satzung der Gemeinde Schlangen. Höxter verlangt für den begonnenen Monat den vollen Beitrag. Die Beitragsregeln im Detail erklärt der Artikel zu den OGS-Beiträgen in NRW.
Mustertext für die Abmeldung
Die Abmeldung sollte schriftlich an die Stelle gehen, die Satzung oder Vertrag nennen, je nach Ort Schulträger, OGS-Träger oder Schulsekretariat. Der folgende Text ist ein neutraler Vorschlag zum Anpassen:
[Vor- und Nachname der Eltern]
[Straße und Hausnummer, PLZ und Ort]
[Telefon oder E-Mail]
An
[Stelle laut Vertrag oder Satzung]
[Anschrift]
[Ort], [Datum]
Abmeldung von der Offenen Ganztagsschule
Kind: [Vor- und Nachname], geboren am [Datum], Klasse [x], [Name der Grundschule]
Vertrags- oder Kundennummer: [falls vorhanden]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit melden wir unser Kind [Name] von der Offenen Ganztagsschule ab, und zwar zum [Datum laut Vertrag oder Satzung].
[Nur bei Abmeldung während des Schuljahres:] Grund ist [zum Beispiel: Umzug nach (Ort) zum (Datum) / Schulwechsel an die (Schule)]. Einen Nachweis fügen wir bei.
Bitte bestätigen Sie uns schriftlich den Eingang und das Datum, zu dem die Abmeldung wirksam wird. [Bei Lastschrift: Bitte beenden Sie den Einzug des Elternbeitrags ab diesem Zeitpunkt.]
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschriften der Personen, die den Vertrag unterschrieben haben]
Wichtig sind vor allem: rechtzeitig abschicken, einen Nachweis beilegen und die Eingangsbestätigung aufheben. Läuft das Mittagessen über einen eigenen Vertrag mit einem Caterer, sollte auch dieser geprüft und gegebenenfalls gekündigt werden. Für einen Platz in der Kindertagespflege gelten andere Regeln, die KTP Digital zu Kündigungsfristen in der Tagespflege erklärt. Zum Hort gibt es bei Hortino einen eigenen Beitrag: Hortplatz kündigen.
Für Koordination und Träger
Gibt es später Streit über Fristen oder Beiträge, zählt die Dokumentation. Diese Angaben gehören in jede Akte:
- Eingangsdatum und Eingangsweg der Abmeldung
- angegebener Grund und vorgelegter Nachweis
- Datum, zu dem die Abmeldung wirksam wird, und die Entscheidung, falls die Schule zustimmen muss
- Kopie der schriftlichen Bestätigung an die Eltern
Manche Satzungen verlangen eine schnelle Meldung an die Kommune, weil dort die Beiträge festgesetzt werden. Höxter etwa schreibt vor, dass der Träger Aufnahme- und Abmeldedaten unverzüglich mitteilt.
Für die Landesförderung zählt die Zahl der angemeldeten Kinder am Stichtag 15. Oktober. Nach Nummer 5.4.4 der Förderrichtlinie bleiben unterjährige An- und Abmeldungen danach ohne Folgen für die bewilligten Mittel. Ein frei gewordener Platz kann trotzdem neu vergeben werden, Duisburg und Höxter erlauben unterjährige Neuaufnahmen in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei Zuzug, jeweils zum 1. eines Monats. Eine unterjährige Anmeldung erfolgt laut Schulministerium ohne die reguläre Landesförderung für ein Schuljahr. Eine gepflegte Warteliste macht das Nachrücken planbar. Abholberechtigungen und Kontaktdaten des ausgeschiedenen Kindes sollten datenschutzgerecht gelöscht werden, sobald sie nicht mehr gebraucht werden.
Ein Abschied von der OGS muss nicht im Streit enden. Wenn die Fristen klar sind und die Akte stimmt, bleibt er ein Verwaltungsvorgang wie jeder andere.
Häufige Fragen
Kann man die OGS während des Schuljahres kündigen?
In der Regel nur aus einem Grund, den die Satzung anerkennt, etwa Umzug, Schulwechsel oder eine Änderung der Personensorge.
Welche Kündigungsfrist gilt für die OGS?
Das legt die Kommune fest. In den Beispielen sind es vier Wochen oder 14 Tage zum Monatsanfang oder Monatsende, zum Schuljahresende in Wipperfürth der 30. April.
Muss der Beitrag weitergezahlt werden, wenn das Kind nicht mehr hingeht?
In der Regel ja, bis die Abmeldung wirksam ist. Ein nicht genutzter Platz befreit laut den Satzungen nicht vom Beitrag.
Ändert der Rechtsanspruch ab 2026 etwas an der Bindung?
Nein. Laut Schulministerium bindet die Anmeldung zur OGS weiterhin für ein Schuljahr.
Quellen:
- Gemeinsamer Runderlass „Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich" (BASS 12-63 Nr. 2), Nummern 1.2 und 5.5
- FAQ zum gemeinsamen OGS-Erlass, Schulministerium NRW
- Förderrichtlinie OGS (BASS 11-02 Nr. 19), Nummern 5.4.4 und 6.2.2
- Satzungen von Duisburg, Höxter, Wipperfürth, Olsberg und Schlangen